
AGB für Personalvermittler auf Erfolgsbasis
Die Robert Aebi Gruppe bevorzugt Dossiers von Direktbewerbern, welche auch primär berücksichtigt werden. Wir schliessen grundsätzlich keine exklusiven Zusammenarbeitsverträge ab, sind je nach Stelle allerdings offen für passende Dossiers von Personalvermittlern. Die hier folgenden Grundsätze wurden definiert, um die Zusammenarbeit mit Personalvermittler zu vereinfachen und von Beginn weg Klarheit zu schaffen.
Vorgehen
Um die Zusammenarbeit mit Personalvermittler nachhaltig aufzubauen sowie Fehlrekrutierungen zu vermeiden, wünschen wir uns vor dem Hochladen eines Kandidatendossiers eine entsprechende Kontaktaufnahme mit dem zuständigen HR Business Partner/Recruiter. Hierbei soll vorgängig der Salärrahmen sowie weitere Anforderungen an den Kandidaten geklärt werden, welche nicht aus dem Stelleninserat ersichtlich sind. Wir behalten uns das Recht vor, Dossiers von Personalvermittlern, welche ohne vorgängige Kontaktaufnahme hochgeladen werden, nicht zu berücksichtigen.
Direct Search
Wir verfügen innerhalb unserer Branche über entsprechende Netzwerke, in welchen wir Kandidaten direkt ansprechen. Wir behalten uns demzufolge vor, Dossiers Ihrerseits abzulehnen, sollte sich jemand aus unserem Unternehmen bereits in Kontakt mit der entsprechenden Person befinden.
Ablauf Rekrutierung
Das Schalten der Inserate liegt in unserer Obliegenheit. Bei Direktschaltungen von Stelleninseraten durch die Personalvermittler muss Robert Aebi AG vorgängig kontaktiert werden.
Auslagen
Robert Aebi AG akzeptiert keine Verwaltungsgebühren oder andere Ausgaben (weder fix noch variabel), mit Ausnahme
von Reise- und Unterbringungskosten für Kandidaten. Reise- und Unterbringungskosten von Kandidaten müssen von der Personalabteilung von Robert Aebi AG bearbeitet werden und bedürfen der vorherigen Genehmigung.
Nebenprodukt
Wird während eines konkreten Suchauftrags ein Kandidat für eine andere Rolle als die des laufenden Suchauftrags vermittelt (Ausnahme: gleiche Stelle und Stufe oder andere Stelle, aber innerhalb des vereinbarten Auftragsprofils), gilt ein Rabatt von 50% auf das vom Personalvermittler berechnete Festhonorar. Ausschlaggebend für die Berechnung des Festhonorars ist die Rolle und Ebene, für die der Kandidat eingestellt wurde. Nach Beendigung des Suchauftrags gilt die Eigentumsregelung für den Kandidaten.
Eigentum an den Kandidaten
12 Monate nach dem ersten Vorstellungsgespräch zwischen Robert Aebi AG und dem Kandidaten, hat Robert Aebi AG das Recht, den Kandidaten kostenlos einzustellen.
Sollte ein Kandidat innerhalb von 12 Monaten nach dem Vorstellungsgespräch durch Robert Aebi AG angestellt werden, wird folgendes Honorar geschuldet:
- bis zu drei Monate nach dem ersten Vorstellungsgespräch ist das volle Honorar an den Personaldienstleiter fällig.
- Ab dem vierten bis zum Ende des sechsten Monats nach dem ersten Vorstellungsgespräch sind 75% des Honorars fällig.
- Ab dem siebten bis zum Ende des elften Monats nach dem ersten Vorstellungsgespräch sind 50 % des Honorars fällig.
Vermittlungsprämie
Bei erfolgreicher Einstellung eines vom Personalvermittler für einen bestimmten Suchauftrag zur Verfügung gestellten Kandidaten fällt ein Festhonorar an, das von den internen Stelleneinstufungsstufen von Robert Aebi AG abhängt und sich aus dem Jahresgrundgehalt (ohne Bonus und alle anderen Gehaltsbestandteile wie Antrittsprämie, langfristige Anreize, Firmenwagen usw.) errechnet (im Folgenden Festhonorar). Im Festhonorar sind alle Kosten enthalten, ausser den vereinbarten Reise- und Unterbringungskosten sind keine weiteren Ausgaben oder Verwaltungsgebühren abrechenbar. Das Festhonorar ist bei Vertragsunterzeichnung durch den Kandidaten fällig.
Das Festhonorar berechnet sich wie folgt:
Management
Gruppe 3 Junior Management: 16%
Gruppe 4 Senior Management: 18%
Gruppe 5 Executive Management: 22%
Fachspezialisten
Gruppe 1: 14%
Gruppe 2: 16%
Garantieausschluss
Wenn der eingestellte Kandidat Robert Aebi AG verlässt oder von Robert Aebi entlassen wird (Ausnahme: Entlassung aufgrund einer Umstrukturierung), ist das zuvor gezahlte Honorar wie folgt zurück geschuldet:
Anstellungsdauer
Nicht Antritt der Stelle: 100%
0 - 29 Tage: 75%
30 - 89 Tage: 50%
90 - 120 Tage: 25%